Im Folgenden werden Neuerungen ab dem Jahr 2016 vorgestellt:
Allgemeines
ab 01.01.2016 müssen auch in Niedersachsen Rauchmelder in allen Wohnungen
eingebaut sein und Schlafräume und Fluchtwege absichern. Der Staat kontrolliert
den Einbau der Geräte in Privatwohnungen nicht. Laut dem Gesamtverband Deutsche
Versicherungswirtschaft muss die Rauchmelderpflicht von Versicherten zwar
grundsätzlich beachtet werden - praktisch ergeben sich bei Nichtbeachtung jedoch
kaum Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Grund dafür sei, dass ein Fehlen
des Rauchmelders noch nicht die Brandursache und ein dadurch höher ausfallender
Schaden meist kaum nachzuweisen ist.
Energieeinsparverordnung (EnEV)
ab 01.01.2016 müssen nun zugängliche oberste Geschoßdecken über beheizten
Räumen oder alternativ das darüber liegende Dach gedämmt sein. Die
Nachrüstpflicht greift nicht, wenn die oberste Geschossdecke oder das darüber liegende
Dach bereits den Mindestwärmeschutz nach DIN-Norm erfüllen. Wenn der
Verpflichtung nicht nachgekommen wurde, droht ein Bußgeld bis zu 50.000,- Euro.
Eigentümer, die am 01.02.2002 selbst im Haus wohnten sind nicht betroffen.
Außerdem entfällt die Dämmpflicht, wenn nachgewiesen werden kann, das die
Aufwendungen durch die Einsparungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist
erwirtschaftet werden können.
ab 01.01.2016 werden die energetischen Anforderungen an Neubauten
angehoben. Der bis heute zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung,
Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung reduziert sich für neu zu errichtende
Gebäude um 25 Prozent. Ebenso verschärfen sich die zulässigen
Wärmedurchgangskoeffizienten bei der Dämmung der Gebäudehülle im Mittel um 20
Prozent. Dies gilt für Bauvorhaben, die ab 2016 beantragt werden.
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)
ab 01.01.2016 müssen Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, mit
einem eigenen Energielabel, dem "Nationalen Effizienzlabel für
Altgeräte" gekennzeichnet werden. Es informiert über die individuelle
Effizienz des Heizkessels und kann von Heizungsinstallateuren,
Schornsteinfegern oder Energieberatern angebracht werden. Die Kennzeichnung
wird Pflicht, ist aber kostenlos für die Verbraucher. Neue Heizgeräte
müssen bereits seit September 2015 ein EU-Energielabel tragen – ähnlich wie das
bei Waschmaschinen.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Bereits seit dem 1. August 2014 müssen Betreiber Erneuerbare-Energien-Anlagen
ab 500 Kilowatt (kW) Leistung den selbst erzeugten Strom direkt vermarkten.
Ab dem 1.1.2016 gibt es staatlich
festgelegt Einspeisevergütungen nur noch für Anlagen mit einer Leistung von
unter 100 Kilowatt (kW).
Ab 01.01.2016 steigt die
EEG-Umlage für Verbraucher von 6,17 Cent auf 6,35 Cent pro Kilowattstunde.