Änderungen 2024 - HuG Hilter, Dissen Bad Rothenfelde e.V.

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Änderungen 2024

Aktuelles
Im Folgenden werden Änderungen im Jahr 2024 kurz vorgestellt ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Kabelfernsehanschluss darf nicht mehr pauschal über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden
  • Verfügt ein Mehrfamilienhaus über einen gemeinsamen Kabelanschluss, dürfen Hauseigentümer:innen bzw. die Hausverwaltung die Kabelgebühren derzeit über die Nebenkosten mit abrechnen.
  • Diese Umlage der Kabel-Kosten über die Betriebskostenabrechnung auf alle Hausbewohner:innen nennt man Nebenkostenprivileg.
  • Sie müssen bislang aber auch dann für den gemeinschaftlichen Kabelanschluss zahlen, wenn Sie ihn nicht nutzen.
  • Die Politik hat die Kabelgebühren aus den Nebenkosten gestrichen.
  • Das Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft, allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024.
  • Spätestens ab dem 1. Juli 2024 können Mieter Ihre Fernsehempfangsart frei wählen.

Öl und Gas werden durch CO2-Preis teurer
Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung beschlossen, wie viel jeder für die Emission von CO2 in Zukunft zahlen muss.
So kostete im Jahr 2021 eine Tonne des klimaschädlichen Gases 25 Euro.
In den folgenden Jahren steigen die Abgaben dann schrittweise, bis sie 2025 einen Wert von 50 Euro pro Tonne erreichen.
Fürs Jahr 2024 sollte der CO2-Preis auf 45 Euro je Tonne steigen.
In den genannten Preisen ist die Mehrwertsteuer von 19 Prozent noch nicht enthalten.

Bundesregierung beteiligt Vermieter ab 2023 an CO2-Kosten des Mieters - siehe hier

(c) Cpyright 2010 - 2024 Andreas Foth, Bad Rothenfelde
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