Änderungen 2018 - HuG Hilter, Dissen Bad Rothenfelde e.V.

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Änderungen 2018

Aktuelles
Im Folgenden werden Änderungen im Jahr 2018 kurz vorgestellt ohne Anspruch auf Vollsträndigkeit:
 
Allgemeines
  • Mehr Kindergeld: Für die ersten beiden Kinder gibt es künftig je 194 Euro, ab dem dritten Kind sind es 200 Euro.
  • Weniger Zusatzbeitrag: Der von den Krankenkassen veranschlagte Zusatzbeitrag sinkt von 1,1 auf 1,0 Prozent.
  • Bankgeschäfte: Der 500 Euro-Schein wird abgeschafft und bei Missbrauch im Online-Banking oder mit der eigenen Kreditkarte haften Kunden nur noch bis maximal 50 Euro.
  • Kfz-Steuer: Wer 2018 ein neues Auto anschaffen will, sollte dies vor dem 01. September tun. Danach erhöht sich wahrscheinlich die Kfz-Steuer.
  • Einkommenssteuer: Der Grundfreibetrag steigt auf 9.000 Euro für Ledige und 18.000 Euro für Verheiratete.
  • Steuererklärung: Belege müssen dem Finanzamt nur noch auf Verlangen vorgelegt werden.
  • Riester-Rente: Grundzulage steigt mit Jahresbeginn 2018 von 154 Euro auf 175 Euro

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt ab Mai 2018 in Kraft
Ab 2018 gilt europaweit eine neue Datenschutzgrundverordnung. Sie präzisiert die bereits geltenden Vorgaben auch in Deutschland. Datenschutz wird damit zunehmend zur Herausforderung für Betriebe.
Die DSGVO ist eine Verordnung, mit der die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Ziel ist es den Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen, andererseits aber auch den Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zu gewährleisten.
Alle datenverarbeitenden Unternehmen, also auch Handwerksbetriebe unterliegen den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und sind damit auch vom Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung betroffen.

Stromzähler – Technik muss 2018 nachgebessert werden
Per Gesetz sind neue intelligente Stromzähler, die übers Internet mit den Netzbetreibern verbunden sind – sogenannte Smart Meter – vorgeschrieben. Doch obwohl das Gesetz schon seit dem 1. Januar 2017 in Kraft ist, hinkt die Technik hinterher.
Pflicht ist eine Installation im Laufe des Jahres 2017 aber nur für diejenigen, die mehr als 10.000 Kilowattstunden Strom jährlich verbrauchen – also Gewerbekunden,Industrie und Privathaushalte, die beispielsweise noch mit Nachtspeicheröfen heizen. Außerdem bekommen Besitzer von stromerzeugenden Anlagen mit mehr als sieben Kilowatt Nennleistung ein Messsystem im Auftrag ihres Netzanbieters eingebaut. Doch die Geräte sind noch immer nicht auf dem Markt. Das Gesetz wird also auch 2018 für Diskussionen sorgen.

Zuschuss für Heiztechnik: Was sich 2018 beim Antrag ändert
Wer sich seit dem 1. Januar 2018 eine neue Heizung installieren lässt, kann auch weiterhin die staatliche Förderung über das sogenannte Marktanreizprogramm nutzen und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss zu den Kosten bekommen. Die Voraussetzung: die Heizungsanlage wird mit erneuerbaren Energien betrieben.
Eigenheimbesitzer müssen, um den BAFA-Zuschuss seit dem 1. Januar 2018 zu erhalten, den Förderantrag stellen, bevor sie den Handwerker beauftragen.

Bis 2018 Wechsel auf All-IP
ISDN-Anschlüsse in Deutschland werden nach und nach durch IP-Anschlüsse ersetzt. Von der ISDN-Abschaltung sind weit über 20 Millionen Anschlüsse betroffen. Die ersten wurden bereits Mitte 2014 umgestellt. Bis 2018 sollen alle Anschlüsse der Deutschen Telekom auf IP-Telefonie umgestellt sein.
Hintergrund: Seit etwa 20 Jahren ist ISDN die digitale Standardtechnologie im deutschen Telefonnetz. In diesem Zeitraum hat sich auf dem Kommunikationsmarkt enorm viel getan. Internet und Telekommunikation wachsen immer mehr zusammen. Als gemeinsame Sprache wird dabei das Internet-Protokoll, kurz IP, verwendet. Lediglich die Telefonie funktioniert noch nicht überall mit IP-Technik. dhz
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