Informationen
- Die Hilfe wird pro Gebäude (ggf. mit mehreren Feuerstätten), oder pro Feuerstätte (ggf. mit mehreren Gebäuden) berechnet.
- Das Lieferdatum muss im Regelfall zwischen dem 01.01.22 und einschließlich 01.12.22 liegen. Bei Lieferverzögerungen kann bei einer nachgewiesenen Bestellung bis 01.12.22 ein Lieferdatum bis zum 31.03.23 berücksichtigt werden.
- Die Hilfe gilt nur für folgende Brennstoffe: Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle/Koks
- Nur beheizte Wohnflächen werden bezuschusst, nicht andere Flächen wie z.B. Büros oder Lager. Ab 90 % Wohnflächenanteil wird pauschal vollständig gefördert.
- Die Summe der potenziellen Hilfen muss mindestens 100 € pro Wohneinheit betragen. Bei mehr als 10 Wohneinheiten beträgt die Mindesthöhe jedoch höchstens 1.000 €.
- Die Hilfe ist auf 2.000 € pro Wohneinheit begrenzt
- Heizöl: 0,71 €/Liter
- Flüssiggas: 0,57 €/Liter
- Holzpellets: 0,24 €/Kilogramm
- Holzhackschnitzel: 0,11 €/Kilogramm
- Holzbriketts: 0,28 €/Kilogramm
- Scheitholz: 85,00 €/Raummeter
- Kohle/Koks: 0,36 €/Kilogramm
Dementsprechend müssen Sie mehr als das Doppelte dieser Referenzpreise bezahlt haben, um eine Hilfe zu erhalten.
Auf dem Steuerportal ELSTER soll dazu am 1. Juli 2022 eine entsprechende Eingabemaske freigeschaltetwerden. Die Eigentümer haben bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, die erforderlichen Daten zu übermitteln - in Ausnahmefällen ist auch eine Abgabe in Papierform möglich, heißt es. Entsprechende Informationsschreiben werden noch versendet.
- Alle Eigentümer einer Immobilie müssen aktiv werden. Das betrifft Eigentümer von
- unbebauten Grundstücken,
- Ein- und Zweifamilienhäusern,
- Eigentumswohnungen (hier ist der Eigentümer selbst zuständig, nicht der WEG-Verwalter),
- Teileigentum,
- Mietwohngrundstücken,
- Geschäftsgrundstücken,
- gemischt genutzten Grundstücken,
- sonstigen bebauten Grundstücken sowie Erbbauberechtigte unter Mitwirkung des Eigentümers.
In Niedersachsen wird die neue Grundsteuer auf Basis des sogenannten Flächen-Lage-Modells berechnet. Hier müssen Eigentümer lediglich Angaben zur Lage des Grundstücks sowie zur Grundstücks- und Wohnfläche übermitteln. Wo findet man diese Daten?
1. Grundbuch: Um an die notwendigen Daten zu gelangen, ist der Blick ins Grundbuch möglich. Ideal wäre ein Grundbuchauszug als Kopie aus den Kaufunterlagen von dem Grundstück beziehungsweise der Immobilie. Ein Grundbuchauszug kann beim Amtsgericht beantragt werden - ein einfacher Ausdruck kostet 10 Euro, mit Beglaubigung 20 Euro.
2. Grundstücksfläche: Neben dem Grundbuch geben auch der Kaufvertrag der Immobilie oder Bauunterlagen Auskunft zur Grundstücksfläche. Wer diese Daten nicht kennt, kann auch beim Katasteramt nachfragen. Hilfestellung gib auch der Grundsteuer-Viewer des Landes Niedersachsen. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Flächen online abzulesen sind.
3. Wohnfläche: Auch Angaben zur Wohnfläche finden Eigentümer im Kaufvertrag beziehungsweise den Bauunterlagen. Dabei geht es um alle Nutzflächen, also alle Quadratmeter im Bauplan zusammen. Wichtig ist allerdings, dass diese auch stimmen, vor allem wenn das Gebäude nachträglich saniert oder modernisiert wurde. Wer die Wohnfläche nicht kennt, muss selbst nachmessen. Dabei gilt in Niedersachsen die Wohnflächenverordnung (DIN277), die die Berechnung genau regelt. Über konkrete Bestimmungen gibt im Zweifel sonst die zuständige Grundsteuer-Finanzverwaltung Auskunft.
4. Lage des Grundstücks: Hier ist die Adresse des Grundstückes anzugeben.
Der Bundesrat forderte aber die Bundesregierung auf, dass die Regelung bereits nach drei und nicht erst nach fünf Jahren überprüft wird. Ziel sei es, möglichst frühzeitig erkennen zu können, ob durch die Änderungen zusätzliche Kosten für Mieter entstünden. Setzt die Bundesregierung diese Forderung um, kann sie die Verordnung wie geplant in Kraft setzen. Sie sieht umfassende Informationspflichten für Gebäudeeigentümer vor, wenn fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert sind. Dann sollen Mieter regelmäßig Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen erhalten. Ziel ist es, sie zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anzuregen, damit sie ihr Heizverhalten anpassen und damit Energiekosten sowie CO2- Emissionen reduzieren können. (noz.de 06.11.2021)
- Ob Bestellung von Geburtsurkunden
- die Beantragung einer Meldebescheinigung
- Beantragung von Briefwahlunterlagen
- ...
- Küche und Bad sind alle drei Jahre zu streichen
- eine grundsätzliche Renovierung bei Auszug ist nicht zumutbar - z.B. wenn jemand nur ein halbes Jahr in der Wohnung gelebt ha
- Änderung seit BGH-Urteil 2015: dürfen Mieter die Schönheitsreparaturen nicht mehr ohne Ausgleich aufgebrummt bekommen, wenn sie eine unrenovierte Wohnung beziehen. Sonst müssten sie die Räume womöglich schöner hinterlassen als vorgefunden.
Wenn jemand umzieht, muss er dies nicht mehr nur einfach der zuständigen Behörde melden, sondern benötigt dafür auch eine Bestätigung vom Wohnungsgeber. Wohnungsgeber werden ihrerseits dazu verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen, wenn ein neuer Mieter einzieht. Folgende Angaben muss eine Bescheinigung enthalten:
- Name und Anschrift des Vermieters
- Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugsdatum
- die Anschrift der Wohnung
- die Namen der meldepflichtigen Personen
Sollte die meldepflichtige Person in ein Eigenheim ziehen, so ist in diesen Fällen im Bürgeramt bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben.
Formular der Stadt Dissen
Formular der Gemeinde Hilter
Die niedersächsische Bauordnung (NBauO) schreibt in §44 Abs.5 vor, in welchen Räumen und bis wann Rauchwarnmelder eingebaut werden müssen.
NBauO §44 Abs.5: In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. In Wohnungen, die bis zum 31. Oktober 2012 errichtet oder genehmigt sind, hat die Eigentümerin oder der Eigentümer die Räume und Flure bis zum 31. Dezember 2015 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten.
Die Ausgaben für Kauf und Einbau der Melder sind keine Betriebskosten (keine regelmäßigen Ausgaben z.B. monatlich oder jährlich) und können somit nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Die Mieten, die für bei externen Firmen gemieteten Meldern anfallen, können aktuell noch nicht rechtssicher umgelegt werden.
Alternativ kann der Vermieter die Miete um 11% der der Kosten Jährlich erhöhen, da der Einbau von Rauchwarnmeldern eine Modernisierung der Wohnung darstellt.
In Niedersachen ist der Bewohner einer Wohnung für die Wartung der Rauchwarngeräte zuständig, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Aufgabe freiwillig (NBauO).
05.2015 Kosten der Legionellenprüfung
Dürfen Vermieter die Kosten für die Untersuchung des Wassers auf Legionellen, zur der sie nach §14 der Trinkwasserverordnung verpflichtet sind, als Betriebskosten auf die Mieter umlegen?
Einigkeit besteht inzwischen darüber, dass Vermieter berechtigt sind, diese Kosten der regelmäßigen Untersuchung umzulegen, da es sich hierbei um wiederkehrende Kosten handelt.
Ob die Kosten zu den Betriebskosten der Wasserversorgung (§2 Nr.5a in Verbindung mit Nr.2 der Betriebskostenverordnung - BetrKV) oder zu den "Sonstigen Betriebskosten" gehören, ist aktuell noch nicht rechtssicher geklärt. Der Vermieter sollte darauf achten, dass er die Übernahme der Untersuchungskosten im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart, sonst liegt ein Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot vor und der Mieter ist nicht verpflichtet, die Kosten zu tragen.
Ebenfalls müssen Angaben aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigen stehen, wenn dieser bei Veröffentlichung bereits vorliegt:
wesentlicher Energieträger für die Heizung
Alter des Wohngebäudes
Energieeffizienzklasse
Art des Ausweises: Bedarf nach Verbrauch oder nach Bedarf
Ein Hygrometer kann die Luftfeuchtigkeit in einer Wohnung messen. Liegt diese kurzzeitig über 60% ist das lt. Verbraucherzentrale Sachsen noch in Ordnung, der Wert sollte auf Dauer aber darunter liegen. Im Winter sollten die folgenden Ratschläge zur Schimmelprophylaxe beachtet werden:
alle Wohnräume durchgehend beheizen, auch selten genutzte
dadurch entstehen keine kalten Wände an denen sich Feuchtigkeit aus der Raumluft absetzen kann und den Nährboden für Schimmel bildet
empfehlenswert sind lt. Verbraucherzentrale Temperaturen von 19 bis 21 Grad
regelmäßiges Stoßlüften entfernt die Feuchtigkeit aus den Zimmern
Gekippte Fenster sind für Einbrecher "offene"-Fenster, sie können leicht ausgehebelt werden. Für Neu- oder Umbauten werden von der Kriminalprävention der Polizei einbruchhemmende Fenster- Balkon- und Terrassentüren mit höherer Widerstandsfähigkeit empfohlen, Zusätzliche Fensterbeschläge, Schlösser und abschließbare Fenstergriffe können leicht nachgerüstet werden. Eventuell sollten auch Gitter in Betracht gezogen werden. Sinnvoll ist auch, Licht mit Bewegungsmeldern an neuralgischen Punkten zu installieren.
30.10.2013 SEPA
Das Informationsrundschreiben des Vereins zum Thema SEPA kann hier abgerufen werden
vom Vermieter beantragte Wohnungsräumungen sind künftig von den Gerichten vorrangig zu bearbeiten
das Gericht kann säumige Mieter verpflichten, für die während des Gerichtsverfahrens auflaufende Miete eine Sicherheit (Bürgschaft oder Hinterlegung von Geld) zu leisten
wird die erlassene Sicherungsordnung nicht befolgt, kann ein Räumungsurteil schneller erwirkt werden
Berliner Räumung (Vollstreckung von Räumungsurteilen): der Gerichtsvollzieher kann die Wohnung ohne gleichzeitig die - meist kostenaufwendige - Wegschaffung und Einlagerung der Einrichtung durchführen
ist bei der Räumung ein Untermieter, von dem der Vermieter nichts wusste, in der Wohnung kann jetzt schnell ein weitere Räumungstitel gegen den unberechtigten Untermieter erwirkt werden
- Gemeinde der Mietwohnung oder vergleichbare Gemeinde
- Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage
- im Zeitraum von 4 Jahren
Mieten dürfen innerhalb von 3 Jahren um max. 20% bis maximal zur "ortsüblichen Vergleichsmiete" erhöht werden. In Ländern mit knappen Mietraum kann dies auf 15% beschränkt werden - die Obergrenze bleibt. Bei Neuvermietungen spielen die Grenzen keine Rolle.
Bei Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf sieht das neue Gesetz einen Schutz vor Eigenbedarfskündigungen von drei Jahren vor. Dies kann je nach Bundeland auf 10 Jahre erweitert werde.
Wichtig
für energetische Verbesserungen ist jedoch lt. neuer Rechtslage in den ersten 3 Monaten eine Mietminderung ausgeschlossen.
Maßnahmen, die dazu beitragen, dass Energie effizient genutzt wird, gelten als energetische Maßnahmen und können Mieterhöhungen nach sich ziehen
selbst wenn z.B. eine unwirtschaftliche Heizungsanlage erneuert wird, muss der Mieter die daraus resultierende höherer Miete bezahlen
die Kosten können weiterhin mit 11% jährlich umgelegt werden
die "Härtefallregelung" (Mieter kann die Mieterhöhung nicht zahlen) wird auf das neue Mieterhöhungsverfahren verlagert, die Modernisierung kann zunächst ohne Verzögerungen realisiert werden
beruft sich ein Mieter innerhalb eines Monats darauf, dass er mit seinem Einkommen eine spätere Modernisierungsumlage wirtschaftlich nicht verkraften könne, darf der Vermieter die geplante Maßnahme dennoch durchführen, die Miete jedoch bei berechtigtem Einwand nicht erhöhen
Der Vermieter soll den Mieter auf Form und Frist eines Härteeinwandes hinweisen - das Gericht entscheidet, ob der Einwand berechtigt ist.
Alle währen der Mietzeit auftretenden Mängel müssen dem Vermieter angezeigt werden. Kommt der Mieter dieser Anzeigepflicht nicht nach, kann er unter Umständen zu Schadenersatz verpflichtet werden. Auch eine Mietminderung darf erst in Anspruch genommen werden, wenn der Mangel dem Vermieter rechtzeitig angezeigt wurde und dieser für Abhilfe sorgen könnte. Bei offensichtlichen Mängeln entfällt die Anzeigepflicht.
Die DIN-Norm 1946-6 empfiehlt folgende Lüftungszeiten für Wohnungen und Häuser (4x täglich):
- Januar 5 Minuten
- Februar 5 Minuten
- März 10 Minuten
- April 15 Minuten
- Mai 20 Minuten
- Juni 30 Minuten
- Juli 30 Minuten
- August 30 Minuten
- September 20 Minuten
- Oktober 15 Minuten
- November 10 Minuten
- Dezember 5 Minuten
Der Vermieter darf das Rauchen in Wohnungen nicht verbieten. Der Vermieter hat demnach auch kein Kündigungsrecht, wenn sich der Mieter vor Einzug als Nichtraucher ausgab und später aus Raucher entpuppt. Um das Rauchen in einer Mietwohnung zu verbieten, muss dies ausdrücklich und individuell im Mietvertrag vereinbart werden.
Es gibt jedoch auch Grenzen. Wenn der Rauch in das Treppenhaus zieht und für andere Mieter eine Belästigung und eine gesundheitliche Gefahr darstellt, muss der rauchende Mieter Rücksicht nehmen und das Rauchen entsprechend reduzieren.
Hat sich der Rauch in den Wänden der Wohnung so festgesetzt, dass dies durch einfache Schönheitsreparaturen nicht zu beseitigen ist, kommt dies einer Beschädigung der Wohnung gleich und der Vermieter kann beim Auszug Instandsetzungsarbeiten vom Mieter verlangen.
(Quelle: Haus & Grund Deutschland)
Eine aktuelle Auswertung von 12.500 Heizkostenabrechnungen ergab nach Aussage der gemeinnützigen Klimaschutzgesellschaft co2online aus Berlin, das Mieter im Durchschnitt 120,- Euro einsparen könnten, wenn die Vermieter wirtschaftlicher im Sinne der Mieter handeln würden. Dafür müssten diese öfter die Preise vergleichen und auf günstigere Anbieter wechseln - nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot ist der Vermieter sogar dazu verpflichtet. Mieter können mit einem vom Bundesumweltministerium geförderten Heizgutachten ihre Heizkosten überprüfen lassen. Dieses vom Fachmann erstellte Gutachten ist bis zum Jahresende 2010 noch kostenlos.
Für eine Fotovoltaikanlage, die Strom in das öffentliche Netz einspeist, muss ein Hauseigentümer unter Umständen ein Gewerbe anmelden, wenn Umsätze in gewisser Höhe anfallen. Wer seinen Solarstrom vergütet bekommt, sollte sich beim zuständigen Ordnungsamt melden und feststellen lassen, ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Auch eine Steuerpflicht kann auf die Anlagenbesitzer zukommen. Abhängig von der Höhe der Gewinne kann eine Gewerbesteuer erhoben werden, ab einer bestimmten Gewinnhöhe wird außerdem eine Umsatzsteuer fällig und wenn langfristig ein Überschuss erwirtschaftet wird, fällt auch Einkommensteuer an.